Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Jobstaff.ch

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung von Jobstaff.ch, einem Service von Schilling Consulting, zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen und zur Personalvermittlung. Die Nutzung der Plattform ist für Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos. Eine Provision fällt nur dann an, wenn eine erfolgreiche Vermittlung über die Plattform zustande kommt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.

 

2. Leistungen von Jobstaff.ch

Arbeitgeber können Stellenanzeigen auf Jobstaff.ch kostenlos veröffentlichen. Sie dürfen Kandidaten direkt kontaktieren, interviewen und auswählen. Falls eine Einstellung durch eine über Jobstaff.ch beworbene Person erfolgt, fällt eine Vermittlungsprovision an. Arbeitgeber können zudem kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Premium-Platzierungen oder gezielte Direktansprache über Schilling Consulting buchen.

 

3. Registrierung und Nutzung

Zur Nutzung der Plattform müssen sich Arbeitgeber und Bewerber registrieren. Arbeitgeber sind für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bezüglich der Bewerberdaten verantwortlich. Jobstaff.ch bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann diese jedoch nicht garantieren.

 

4. Kosten und Abrechnung

 

4.1 Kostenloses Inserieren

Das Schalten von Stellenanzeigen auf Jobstaff.ch ist komplett kostenlos.

 

4.2 Vermittlungsprovision bei erfolgreicher Einstellung

Falls eine über Jobstaff.ch beworbene Person eingestellt wird – unabhängig davon, ob sich diese Person direkt, über eine andere Plattform oder auf anderem Wege beworben hat – ist eine Vermittlungsprovision zu zahlen.

 

BruttojahresgehaltVermittlungsprovision
Bis CHF 91’000.–9 %
Bis CHF 143’000.–10 %
Über CHF 143’000.–12 %

4.3 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

 

4.4 Rückerstattung bei Kündigung

Falls der vermittelte Kandidat innerhalb des ersten Kündigungsmonats ausscheidet, wird 50 % der Provision zurückerstattet.

Nach Ablauf des ersten Monats gibt es keine Rückerstattung mehr.

 

5. Eigentum an Bewerberdossiers & Vermittlungsanspruch

Alle Bewerberdossiers bleiben bis zur Anstellung Eigentum von Schilling Consulting und Jobstaff.ch. Die Vermittlungsprovision ist geschuldet, sobald eine über Jobstaff.ch beworbene Person eingestellt wird – unabhängig davon, ob sich diese Person bereits auf einer anderen Plattform beworben hat oder direkt beim Unternehmen vorstellig wurde.

Arbeitgeber dürfen Kandidaten selbstständig kontaktieren und interviewen. Eine Meldepflicht besteht jedoch, sobald eine Anstellung zustande kommt, damit die Vermittlungsprovision berechnet werden kann.

Wir empfehlen Arbeitgebern dringend, während der Laufzeit einer Stellenausschreibung auf Jobstaff.ch keine weiteren Vermittlungsmandate an Dritte für dieselbe Position zu vergeben, um doppelte Kosten und Unklarheiten zu vermeiden.

 

6. Haftungsausschluss

Jobstaff.ch bietet lediglich eine Plattform an und garantiert keinen Vermittlungserfolg. Arbeitgeber sind für den Inhalt ihrer Stellenanzeigen selbst verantwortlich. Jobstaff.ch haftet nicht für Verzögerungen, Marktveränderungen oder fehlerhafte Informationen in Stellenanzeigen.

 

7. Zahlungsbedingungen & Mahnwesen

 

7.1 Rechnungsstellung

Die Vermittlungsprovision wird nach erfolgreicher Einstellung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

 

7.2 Verzugszinsen & Mahngebühren

Bei verspäteter Zahlung fallen 5 % Verzugszinsen p.a. sowie mögliche Mahngebühren an.

 

7.3 Inkasso

Offene Rechnungen können Betrieben oder an ein Inkassobüro übergeben werden.

 

8. Änderungen der AGB

Jobstaff.ch behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und treten sofort in Kraft. Durch die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung der Änderungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit den neuen Bedingungen.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

 

9.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Ein Service von Schilling Consulting, Winterthur, Schweiz